AutoFlow IQ

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 15. August 2023

§ 1 Geltungsbereich, Anbieterinformation und Begriffsdefinitionen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem AutoFlow IQ - Institut für Prozessautomatisierung, ansässig in der Friedrichstraße 95, 10117 Berlin, Deutschland, E-Mail: [email protected] (nachfolgend "Institut" oder "wir") und seinen Kunden (nachfolgend "Kunde"). Sie bilden die ausschließliche Grundlage für sämtliche vom Institut angebotenen Leistungen, sofern nicht im Einzelfall durch eine schriftliche Individualvereinbarung abweichende Regelungen getroffen werden.

(2) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Ein Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Ein Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(3) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung und werden nicht Vertragsbestandteil, selbst bei Kenntnis durch das Institut. Eine Einbeziehung solcher Bedingungen erfolgt nur, wenn das Institut ihrer Geltung ausdrücklich und in schriftlicher Form zustimmt.

(4) Die für den Vertragsschluss maßgebliche Sprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen dieser AGB in andere Sprachen dienen lediglich der Information und sind rechtlich nicht bindend.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Das Institut erbringt spezialisierte Dienst- und Werkleistungen im Bereich der digitalen Geschäftsprozessautomatisierung. Der konkrete Gegenstand des Vertrages ergibt sich aus dem individuellen Angebot, der Leistungsbeschreibung auf unserer Webseite oder einer gesondert getroffenen Vereinbarung. Das Leistungsspektrum umfasst insbesondere:

(2) Sofern nicht explizit als Werkvertrag mit einem bestimmten Erfolg (z.B. die funktionale Erstellung eines definierten Workflows) vereinbart, erbringt das Institut seine Leistungen als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Dies bedeutet, dass das Institut die sorgfältige Ausführung der beauftragten Tätigkeit, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Erfolg schuldet. Insbesondere bei Beratungsleistungen basieren die Empfehlungen auf den vom Kunden bereitgestellten Informationen und stellen keine Garantie für das Eintreten bestimmter Ergebnisse dar.

(3) Das Institut ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten qualifizierte Dritte (Subunternehmer, freie Mitarbeiter) einzusetzen. Das Institut bleibt jedoch in jedem Fall der alleinige Vertragspartner des Kunden und haftet für die Leistungen der eingesetzten Dritten wie für eigenes Handeln.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Präsentation der Leistungen des Instituts auf der Webseite argyrasbcw.com oder in anderen Werbematerialien stellt kein rechtlich bindendes Vertragsangebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages abzugeben (invitatio ad offerendum).

(2) Ein Vertrag kommt in der Regel durch einen individualisierten Prozess zustande. Der Kunde stellt eine Anfrage, woraufhin das Institut nach Klärung der Anforderungen ein detailliertes, schriftliches Angebot (z.B. per E-Mail als PDF-Dokument) unterbreitet. Dieses Angebot ist, sofern nicht anders angegeben, für einen Zeitraum von 14 Tagen ab Ausstellungsdatum verbindlich.

(3) Der Vertragsschluss erfolgt durch die vorbehaltlose Annahme dieses Angebots durch den Kunden in Textform (z.B. durch eine bestätigende E-Mail oder durch Unterzeichnung und Rücksendung des Angebots). Das Institut bestätigt den Vertragsschluss anschließend durch eine Auftragsbestätigung.

(4) Für standardisierte Leistungen wie Online-Workshops kann der Vertragsschluss auch über ein Buchungsformular auf der Webseite erfolgen. In diesem Fall gibt der Kunde durch das Absenden des Formulars ein verbindliches Angebot ab. Die Annahme durch das Institut erfolgt durch eine separate Buchungsbestätigung per E-Mail oder durch die Freischaltung des Zugangs zur Leistung.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Erfolg der vom Institut erbrachten Leistungen, insbesondere bei Beratungs- und Implementierungsprojekten, hängt maßgeblich von der aktiven und rechtzeitigen Mitwirkung des Kunden ab. Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Vertragsdurchführung notwendigen und förderlichen Handlungen vorzunehmen.

(2) Zu den wesentlichen Mitwirkungspflichten gehören insbesondere:

(3) Erbringt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungshandlung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so gehen die daraus entstehenden Konsequenzen, wie Verzögerungen oder Mehraufwand, zu seinen Lasten. Das Institut ist berechtigt, den durch die Verzögerung entstandenen Mehraufwand (z.B. Wartezeiten von Mitarbeitern) zu den vereinbarten Sätzen zusätzlich in Rechnung zu stellen. Vertraglich vereinbarte Fristen und Termine verlängern sich angemessen. Die gesetzlichen Rechte des Instituts, insbesondere das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund, bleiben unberührt.

§ 5 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Verzug

(1) Die Höhe der Vergütung für die Leistungen des Instituts richtet sich nach der im Angebot oder Vertrag getroffenen Vereinbarung. Die Vergütung kann als Festpreis, nach Zeitaufwand (Stunden- oder Tagessätze) oder in anderer Form vereinbart werden.

(2) Sofern die Vergütung nach Zeitaufwand erfolgt, wird der Aufwand in Einheiten von 15 Minuten erfasst und monatlich nachträglich oder nach Abschluss eines Projektabschnitts in Rechnung gestellt. Der Kunde hat das Recht, detaillierte Tätigkeitsnachweise anzufordern.

(3) Alle angegebenen Preise verstehen sich, sofern der Kunde Unternehmer ist, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern werden stets Endpreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben.

(4) Reisekosten, Spesen und sonstige Auslagen, die im Rahmen der Projektdurchführung anfallen, werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt, sofern dies im Angebot vorgesehen ist. Reisezeit wird, falls nicht anders vereinbart, mit 50 % des vereinbarten Stundensatzes vergütet.

(5) Rechnungen des Instituts sind ohne Abzug innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Geldeingang auf dem Konto des Instituts.

(6) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist das Institut berechtigt, Verzugszinsen zu fordern. Gegenüber Verbrauchern betragen diese 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Gegenüber Unternehmern betragen die Verzugszinsen 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Zusätzlich steht dem Institut gegenüber Unternehmern eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 Euro gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Das Institut ist zudem berechtigt, bei Zahlungsverzug die weitere Leistungserbringung bis zur vollständigen Bezahlung der fälligen Forderungen einzustellen (Leistungsverweigerungsrecht).

(7) Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Nutzungsrechte

(1) Sämtliche Urheberrechte an den vom Institut erstellten Arbeitsergebnissen, wie z.B. Konzepte, Dokumentationen, Softwarecode, Konfigurationen und Schulungsunterlagen, verbleiben beim Institut.

(2) Mit der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt das Institut dem Kunden, sofern nicht anders vereinbart, ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den für ihn individuell erstellten Arbeitsergebnissen für den vertraglich vorgesehenen Zweck ein. Dies umfasst das Recht, die Arbeitsergebnisse für eigene interne Geschäftszwecke zu nutzen und zu bearbeiten.

(3) Die Nutzung von Open-Source-Software oder Software von Drittanbietern (z.B. n8n, OpenAI API) im Rahmen der Leistungserbringung unterliegt den jeweiligen Lizenzbedingungen dieser Anbieter. Das Institut wird den Kunden auf die geltenden Lizenzbedingungen hinweisen. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die erforderlichen Lizenzen für Drittsoftware zu erwerben und deren Bedingungen einzuhalten.

(4) Das Institut ist berechtigt, die im Rahmen des Projekts gewonnenen Erkenntnisse, Ideen, Konzepte und Methoden für andere Projekte zu verwenden, sofern dadurch keine vertraulichen Informationen des Kunden offengelegt werden.

(5) Bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis behält sich das Institut sämtliche Nutzungsrechte vor. Eine Nutzung der Arbeitsergebnisse vor vollständiger Zahlung ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Instituts gestattet.

§ 7 Abnahme bei Werkleistungen

(1) Sofern die Leistung des Instituts als Werkvertrag zu qualifizieren ist (z.B. die Erstellung einer spezifischen Automatisierungslösung), bedarf das Arbeitsergebnis einer Abnahme durch den Kunden.

(2) Das Institut wird dem Kunden die Fertigstellung des Werkes anzeigen und es ihm zur Prüfung und Abnahme zur Verfügung stellen. Der Kunde ist verpflichtet, das Werk innerhalb einer Frist von 10 Werktagen ab Anzeige der Fertigstellung zu prüfen und die Abnahme zu erklären.

(3) Die Abnahme gilt als stillschweigend erteilt, wenn der Kunde das Werk innerhalb der Prüffrist ohne Rüge wesentlicher Mängel produktiv nutzt oder die Abnahme nicht innerhalb der Frist unter Angabe von mindestens einem wesentlichen Mangel schriftlich verweigert.

(4) Wesentliche Mängel sind solche, die die Funktionsfähigkeit des Werkes für den vertraglich vorgesehenen Zweck aufheben oder erheblich beeinträchtigen. Unwesentliche Mängel, die die Nutzung nicht oder nur geringfügig einschränken, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Sie sind in einem Protokoll festzuhalten und vom Institut im Rahmen der Gewährleistung zu beseitigen.

§ 8 Gewährleistung

(1) Das Institut leistet Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit seiner Leistungen nach den gesetzlichen Vorschriften, modifiziert durch die nachfolgenden Bestimmungen.

(2) Handelt es sich beim Kunden um einen Unternehmer, hat dieser die gelieferten Arbeitsergebnisse unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Solche Mängel sind dem Institut innerhalb von 7 Kalendertagen schriftlich anzuzeigen (Rügepflicht). Verdeckte Mängel sind ebenfalls unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Bei Versäumnis der fristgerechten Rüge gilt die Leistung als genehmigt und Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.

(3) Liegt ein Mangel vor, hat das Institut zunächst das Recht zur Nacherfüllung. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Instituts durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache bzw. Erstellung eines neuen Werkes (Nachlieferung). Der Kunde hat dem Institut die für die Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben.

(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie für den Kunden unzumutbar oder wird sie vom Institut verweigert, kann der Kunde nach seiner Wahl die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht ist bei nur unerheblichen Mängeln ausgeschlossen.

(5) Die Gewährleistungsfrist beträgt für Unternehmer ein Jahr ab Abnahme bzw. bei Dienstleistungen ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen von zwei Jahren.

(6) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde oder Dritte ohne Zustimmung des Instituts Änderungen an den Arbeitsergebnissen vorgenommen haben, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht auf diese Änderungen zurückzuführen ist.

§ 9 Haftung

(1) Das Institut haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Instituts oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Für sonstige Schäden haftet das Institut uneingeschränkt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, haftet das Institut auch bei leichter Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Eine weitergehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Instituts.

(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder aus der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

(5) Für den Verlust von Daten haftet das Institut nur in dem Umfang, der auch bei einer ordnungsgemäßen und regelmäßigen Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre. Es wird darauf hingewiesen, dass die Nutzung von externen APIs (z.B. von OpenAI) Risiken birgt, für deren Folgen (z.B. Datenlecks beim Anbieter, API-Ausfälle) das Institut keine Haftung übernimmt.

§ 10 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei sowie sonstige als vertraulich gekennzeichnete Informationen streng vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

(2) Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder ohne Verschulden der empfangenden Partei bekannt werden, oder die aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

(3) Das Institut verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Detaillierte Informationen hierzu finden sich in unserer separaten Datenschutzerklärung.

(4) Sofern das Institut im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet (z.B. bei der Automatisierung von Prozessen, die Kundendaten beinhalten), sind die Parteien verpflichtet, einen den Anforderungen des Art. 28 DSGVO entsprechenden Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) abzuschließen.

§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher

Wenn Sie Verbraucher sind, steht Ihnen bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das wir nachfolgend belehren.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (AutoFlow IQ - Institut für Prozessautomatisierung, Friedrichstraße 95, 10117 Berlin, Deutschland, E-Mail: [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Besonderer Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts:

Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.


Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An:
AutoFlow IQ - Institut für Prozessautomatisierung
Friedrichstraße 95
10117 Berlin
Deutschland
E-Mail: [email protected]

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)/erhalten am (*):

Name des/der Verbraucher(s):

Anschrift des/der Verbraucher(s):

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):

Datum:

______________________
(*) Unzutreffendes streichen.

§ 12 Alternative Streitbeilegung

(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.

(2) Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit. Unser Ziel ist es, eventuelle Meinungsverschiedenheiten direkt mit Ihnen zu klären.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Auf die Vertragsverhältnisse zwischen dem Institut und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz des Instituts in Berlin. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

(3) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses selbst. Die Textform (z.B. E-Mail) ist für die Einhaltung der Schriftform ausreichend, sofern in diesen AGB nicht anders bestimmt.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien eine wirksame Regelung treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall einer Regelungslücke.